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Lehrergewerkschaft begrüßt Pläne für bessere Vergleichbarkeit bei Abitur
Lehrergewerkschaft begrüßt Pläne für bessere Vergleichbarkeit bei Abitur / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Lehrergewerkschaft begrüßt Pläne für bessere Vergleichbarkeit bei Abitur

Der Deutsche Philologenverband hat die von den Kultusministerinnen und -ministern der Länder geplante Vereinheitlichung des Abiturs in Deutschland begrüßt. "Wir sind froh, wenn die Kultusministerkonferenz den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts von 2017 nun erfüllt und für mehr Vergleichbarkeit beim Abitur sorgt", erklärte die Verbandsvorsitzende Susanne Lin-Klitzing am Donnerstag. Wenn die Änderungen so beschlossen würden, sei viel von dem erreicht, wofür der Verband "seit Langem eintritt".

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Die Kultusministerkonferenz tagt am Donnerstag und Freitag turnusgemäß in Berlin. Auf der Tagesordnung stehen auch der Umgang mit dem Lehrkräftemangel und aktuelle Entwicklungen der Lehrerbildung. Den Vorsitz hat die Berliner Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD).

Nach den neuen Plänen zum Abitur soll die Zahl der Leistungskurse von bisher bis zu vier auf bis zu drei reduziert werden. Die Zahl der verpflichtenden Halbjahreskurse soll zudem auf einheitlich 40 erhöht werden.

Vorteile sieht der Philologenverband bei der sich daraus ergebenden gerechteren Verteilung der Studienzulassungen. "Gleichwohl gibt es noch viel zu tun, um das inhaltliche Niveau des Abiturs nicht nur zu sichern, sondern angesichts der großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, kontinuierlich zu steigern", mahnte Lin-Klitzing.

Der Verband forderte, dass Schüler die Grundkurse Deutsch und Mathematik in der Oberstufe über vier Halbjahre lang mit mindestens "ausreichend" abschließen müssen. Dies sei bisher nicht der Fall.

Zudem erhofft sich der Philologenverband "deutliche Entlastungen" für Lehrkräfte, um das Niveau des Unterrichts zu sichern. Schon heute würden Lehrerinnen und Lehrer über ihre "Belastungsgrenze" hinaus arbeiten.

Hintergrund der geplanten Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017. Dabei ging es um den Numerus clausus in den medizinischen Studiengängen. Die Richter hatten die Kultusminister dazu aufgefordert, das Abitur bundesweit vergleichbarer zu machen, um mehr Chancengleichheit bei der Bewerbung um die Studienplätze zu schaffen.

O.Hansen--CPN