- Erneut Van-Gogh-Gemälde in London mit Suppe attackiert
- Argentiniens Präsident Milei will staatliche Fluggesellschaft privatisieren
- Volkswagen senkt Prognose für das Jahr 2024
- Mindestens 17 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Umweltschützer bekräftigen Kritik an Habecks Plänen zu CCS-Technologie
- Commerzbank äußert sich nicht zum Inhalt von Gesprächen mit Unicredit
- Untersuchung: Stiftung von Ex-Model Naomi Campbell hat Spendengelder veruntreut
- Wenige Wochen alte Pandazwillinge ab Mitte Oktober in Berliner Zoo zu sehen
- Niederlande: Erneuerbare stellen erstmals über die Hälfte der Stromproduktion
- Mieter haben künftig Anspruch auf Installation von Balkonsolargeräten
- Neues Gesetz schützt Schwangere besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern
- Münchner Landgericht reduziert Geldstrafe für früheren Torhüter Jens Lehmann
- DAK-Untersuchung: Drei Viertel der Kinder und Jugendlichen leiden bei Hitze
- Gute Nachricht für Meeressäuger: Walfang-Moratorium bleibt bestehen
- Heil zu Rentenpaket II: Gesetzliche Rente gibt wichtigste Sicherheit im Alter
- Zahl der Arbeitslosen gesunken - Aber nur schleppend anlaufende Herbstbelebung
- Durch Modegeschäft tobendes Eichhörnchen sorgt für Feuerwehreinsatz in Bad Segeberg
- China senkt Mindestreserve für Banken - Börsen weiter im Hochflug
- Bundestag stimmt für Eindämmung von Betrug mit Schrottimmobilien
- Bericht: Lindner stoppt Erhöhung der Sozialabgaben für Gutverdienende
- Bundestag berät erstmals über umstrittene Rentenreform
- Hilfe für die Wirtschaft: Vage Ankündigungen Pekings sorgen für Börseneuphorie
- Norwegen treibt erstes kommerzielles CO2-Speicher-Projekt voran
- Klage auf Aufenthaltserlaubnis scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
- Neuausrichtung bei BASF: Chemiekonzern will sich auf "Kerngeschäfte" fokussieren
- Commerzbank und Unicredit führen Freitag erste direkte Gespräche
- Greenpeace: Lockerung von EU-Abgasregeln würde Verbraucher teuer zu stehen kommen
- EU-Minister segnen Votum für schnelleren Abschuss von Wölfen ab
- Wagenknecht macht "Ampel" für Wachstumsflaute verantwortlich - Kritik an FDP
- Wirtschaftsinstitute malen düsteres Bild - Aber Warnung vor Firmenrettungen
- Weniger Formulare für Firmen und Behörden: Bundestag stimmt für Bürokratieabbau
- Djir-Sarai fordert nach Konjunkturprognose Neuausrichtung der "Ampel"-Politik
- Online-Händler Shein und Temu: Bundesregierung fordert strengere EU-Kontrollen
- Wirtschaftsexperten warnen vor Rettungsmaßnahmen für VW und Autoindustrie
- "Barbie"-Regisseurin Gerwig als "Pionierin" der Filmbranche geehrt
- Wirtschaftsinstitute erwarten leicht sinkendes BIP 2024 und langsame Erholung
- Chef des neuen Schenker-Eigentümers verteidigt Ende der Marke
- Verbraucherstimmung erholt sich im September wieder etwas
- IG-Metall-Chefin wirft VW-Management Gefährdung des sozialen Friedens vor
- Verhärtete Fronten bei VW-Tarifverhandlungen - Scharfe Kritik der IG Metall
- Guterres warnt angesichts steigender Meeresspiegel vor "ansteigender Flut des Elends"
- Frankreichs Wirtschaftsminister hat Aufschub von Brüssel für Finanzplan erhalten
- BGH: Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Fernwärme muss rechtzeitig bestätigt werden
- Google reicht EU-Wettbewerbsbeschwerde gegen Microsoft ein
- Briefporto wird 2025 teurer - Netzagentur erlaubt Post deutliche Preiserhöhung
- Streit um illegal behandeltes Mineralwasser in Frankreich geht weiter
- Pandazwillinge in Berliner Zoo haben ihr Gewicht verzehnfacht
- Lindner: Heils Ministerium müsste Mehrausgaben beim Bürgergeld gegenfinanzieren
- Training für Mondmissionen: Europäische Simulationsanlage in Köln eingeweiht
- Forderungen und Streikdrohungen: VW-Arbeiter kämpferisch - Konzern verweist auf Krise
Urteil: Hochschulprofessor muss Forschungspreisgeld als Lohn versteuern
Auch das Forschungspreisgeld eines Professors für wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich muss als Arbeitslohn versteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Münster laut Mitteilung vom Dienstag im Fall eines Wissenschaftlers, der im Jahr 2018 einen mit Geld dotierten Forschungspreis für seine Habilitation bekommen hatte. Das Finanzamt stufte den Preis als Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit ein. Dagegen ging der Hochschullehrer gerichtlich vor.
Als dem Hochschullehrer die höchste Hochschulprüfung im Jahr 2016 zuerkannt wurde, arbeitete er demnach bereits seit zwei Jahren als Professor an einer anderen Universität. Die Auszeichnung erhielt er für insgesamt acht wissenschaftliche Veröffentlichungen. Gegen die Einstufung des Finanzamts klagte er, weil es keine Dienstaufgabe sei, eine Auszeichnung zu erhalten.
Das Finanzgericht wies die Klage des Professors ab. Auch Auszeichnungen und das damit verbundene Preisgeld für Forschungsarbeiten seien als Arbeitslohn zu betrachten, "wenn die Zuwendung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts habe", erklärte das Gericht. Anders stelle es sich bei Auszeichnungen dar, mit denen etwa das Lebenswerk oder die Persönlichkeit geehrt würden.
In diesem Fall gehörten Forschung und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu den Dienstaufgaben des Professors. Damit bestehe ein "unmittelbarer Zusammenhang" zwischen der Habilitation des Hochschullehrers als Forschungsleistung und dem Dienstverhältnis. Dabei spiele auch keine Rolle, dass der Kläger bereits an eine andere Hochschule berufen worden sei, bevor er die höchste Hochschulprüfung ablegte. Über eine Revision würde der Bundesfinanzhof entscheiden.
J.Bondarev--CPN