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Neues Infektionsschutzgesetz stößt auf gemischte Reaktionen
Neues Infektionsschutzgesetz stößt auf gemischte Reaktionen / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Neues Infektionsschutzgesetz stößt auf gemischte Reaktionen

Das von der Ampel-Koalition vereinbarte neue Infektionsschutzgesetz ist auf gemischte Reaktionen gestoßen. Die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängelten am Donnerstag fehlende Grenzwerte zur Beurteilung der Überlastung im Gesundheitswesen. "Ich begrüße, dass das Infektionsschutzgesetz ab Herbst den Ländern weiterhin Möglichkeiten bietet, um aktiv gegen Corona-Wellen vorzugehen", sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Unklar bleibt aber noch immer, anhand welcher Indikatoren tatsächlich Gefährdung festgestellt werden muss."

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Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen die Bundesländer erweiterte Corona-Maßnahmen anordnen können, wenn ein Land befürchtet, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Konkrete einheitliche Schwellenwerte gibt es dafür nicht.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, an diesem Punkt bleibe das vorgestellte Corona-Schutzkonzept "leider noch im Vagen". "Wichtig ist, dass in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte, klar definierte Kriterien erfüllt sind."

Der Ärztepräsident begrüßte gleichzeitig ausdrücklich, dass das Pandemie-Konzept "endlich mit Rücksicht für unsere Kinder formuliert" sei. Wichtig sei insbesondere die Absage des Bundesgesundheitsministers an pandemiebedingte Schulschließungen. Kinder und Jugendliche seien bisher die Hauptleidtragenden der Schutzmaßnahmen gewesen. Die Folge seien Bildungsdefizite, Entwicklungsstörungen und eine deutliche Zunahme der psychischen Erkrankungen. Es müsse alles dafür getan werden, dass Schulen und Kitas offenblieben, sagte Reinhardt.

Der Deutsche Lehrerverband begrüßte, dass die Länder nach den Plänen der Ampelkoalition künftig in Schulen wieder eine Maskenpflicht verhängen können - kritisiert aber eine Regelungslücke an Grundschulen. "Wir begrüßen es, dass die Länder im Bedarfsfall - nämlich, um den Präsenzbetrieb bei einer heftigen Infektionswelle aufrecht erhalten zu können - eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen anordnen können", sagte der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, den RND-Zeitungen.

"Warum im gleichen Fall, also zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, eine Maskenpflicht an Grundschulen nicht angeordnet werden kann, ist allerdings absolut nicht nachvollziehbar." Bei Grundschulen werde offensichtlich eher eine Schulschließung oder Unterrichtsausfall in Kauf genommen, sagte Meidinger. Das sei nicht nachvollziehbar.

Dagegen bezeichnete der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, es in der "Rheinischen Post" als Verbesserung, dass keine Maskenpflicht für Grundschüler vorgesehen sei. Grundschüler sollten "generell von der Maskenpflicht befreit werden, insbesondere auch bei kulturellen Aktivitäten oder Sport".

"Wir wünschen uns auch, dass eine Maskenpflicht im Unterricht bei älteren Kindern nicht angeordnet werden kann", sagte Fischbach weiter. "Junge Menschen haben ein nur sehr geringes Risiko für einen schweren Corona-Verlauf und müssen damit wieder Einschränkungen hinnehmen, um ungeimpfte Erwachsene zu schützen."

Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, warnte derweil in der "Rheinischen Post" vor "zu kleinteiligen Maßnahmen". "Wenn bei der Maskenpflicht beispielsweise danach differenziert werden soll, ob die letzte Impfung drei oder vier Monate zurückliegt, dann frage ich mich, wie das im Alltag funktionieren soll. Dass solche Regelungen nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen werden, ist offensichtlich."

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich zuvor auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Vorgesehen sind ab 1. Oktober für gut sechs Monate vor allem zusätzliche Spielräume für die Länder, wieder Maskenpflichten in Innenräumen anzuordnen. Bei einer Zuspitzung der Lage sind darüber hinaus zusätzliche Auflagen möglich.

Ch.Lefebvre--CPN