Coin Press - Heil verteidigt Vorschlag für soziales Klimageld gegen Kritik

Börse
MDAX -0.24% 26411.07
DAX -0.28% 19210.81
TecDAX -1% 3352.33
Euro STOXX 50 -0.81% 4794.85
SDAX 0.22% 13405.8
Goldpreis -0.21% 2567.4 $
EUR/USD 0.09% 1.0543 $
Heil verteidigt Vorschlag für soziales Klimageld gegen Kritik
Heil verteidigt Vorschlag für soziales Klimageld gegen Kritik / Foto: Kay Nietfeld - POOL/AFP/Archiv

Heil verteidigt Vorschlag für soziales Klimageld gegen Kritik

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen Vorstoß für die schnelle Einführung eines sozialen Klimagelds verteidigt. "Meine Verantwortung ist, dass wir in diesen schwierigen Zeiten die Gesellschaft zusammenhalten, deshalb dieser Vorschlag", sagte er am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin". Für Menschen mit hohem Einkommen seien gestiegene Preise etwa für ein Stück Butter "sehr ärgerlich", für andere Menschen hingegen ein "existenzielles Problem".

Textgröße:

Sollten sich die Preise langfristig auf einem hohen Niveau bewegen, sei mit dem Klimageld ein Ausgleichsmechanismus im Koalitionsvertrag verankert. Dieses Geld dürfe man nicht "mit der Gießkanne verkleckern", sondern sollte es gezielt an Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen auszahlen. Einen konkreten Betrag nannte der Bundesarbeitsminister nicht.

Dem von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgebrachten Gegenvorschlag einer Steuerreform erteilte Heil eine klare Absage. "Wenn Steuervorschläge auf den Tisch kommen, die am Ende des Tages Menschen wie mir mehr Entlastungen geben in der Tasche als einer Verkäuferin, dann wäre das nicht gerecht und auch nicht vernünftig angesichts knapper Finanzen", sagte Heil. Allerdings hatte Lindner auch von Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen gesprochen.

Heil sagte, es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Staat allen Menschen gleichzeitig Entlastungen bieten könne. "Steuersenkungen für sehr wohlhabende Menschen stehen nicht im Koalitionsvertrag", sagte er. Heils Pläne sehen ein Klimageld für Menschen mit einem Bruttoeinkommen von unter 4000 Euro vor - bei Verheirateten bis 8000 Euro. Es soll demnach ab dem 1. Januar 2023 einmal im Jahr ausgezahlt werden.

H.Meyer--CPN