- Bundeskartellamt kritisiert fehlenden Wettbewerb bei Ladesäulen für E-Autos
- Studie: Datenschutz-Aufwand nimmt bei vielen Unternehmen in Deutschland zu
- Inflation im Euroraum im September erstmals seit 2021 wieder unter zwei Prozent
- Auto-Experte: Hersteller setzen auf Preissteigerungen bei Verbrennern
- Statistisches Bundesamt: Abwanderung junger Menschen aus Ostdeutschland geht weiter
- Adnoc aus Abu Dhabi einigt sich mit Chemiekonzern Covestro auf Übernahmeangebot
- Höhere Sozialausgaben lassen Defizit der Kommunen deutlich steigen
- Zahl ausländischer Gäste rund um Spielorte während Fußball-EM deutlich gestiegen
- Hafenarbeiter an der US-Ostküste treten in den Streik
- Russland plant für 2025 Erhöhung seiner Militärausgaben um 30 Prozent
- Handelsstreit mit China: Draghi fordert EU zu "vorsichtigem" Vorgehen auf
- Lauterbach startet Informationskampagne zu elektronischer Patientenakte
- Inflation schwächt sich erneut deutlich ab - Energie deutlich günstiger
- Inflation sinkt im September voraussichtlich auf 1,6 Prozent
- Baerbock warnt vor russischer Desinformation und Wahlbeeinflussung
- Bundeskartellamt stellt auch Microsoft unter verschärfte Beobachtung
- Wetterdienst: September in Deutschland ungewöhnlich nass und teils sehr warm
- Chinas Industrie schwächelt - doch Börsen euphorisch wegen Hilfe für Bausektor
- Opferbeauftragte fordert Entschädigung für DDR-Vertragsarbeiter aus Mosambik
- Ende einer Ära: Letztes Kohlekraftwerk in Großbritannien macht dicht
- Umfrage: Viele Eltern setzen Kindern zeitliche Grenzen bei digitalen Medien
- Landesbehörde gibt Entwarnung nach Umweltsorgen um LNG-Schiff in Wilhelmshaven
- EU-Zölle auf E-Autos aus China: Abstimmung am Freitag angesetzt
- Verivox: Kfz-Versicherungen im Schnitt ein Fünftel teurer als vor einem Jahr
- Deutsche Bahn bietet zwei Wochen lang Bahncard 50 zum halben Preis an
- SpaceX-Besatzung auf ISS angekommen - Rückholaktion für gestrandete Astronauten
- Wirtschaftsweise Schnitzer: Einwände gegen Commerzbank-Übernahme nicht überzeugend
- Industrieproduktion in China auch im September rückläufig
- Weniger Mini-Jobs und mehr Kinderbetreuung: Ökonomen fordern Anreize für Mehrarbeit
- Philologenverband fordert Professionalisierung von Fortbildungen für Lehrer
- US-Country-Legende Kris Kristofferson im Alter von 88 Jahren gestorben
- SpaceX-Besatzung auf ISS gelandet - Rückholaktion für zwei gestrandete Astronauten
- Kritik und Gegenwind bei Papst-Besuch in Belgien
- Hausärzte warnen vor Überlastung von Praxen durch Infektionswelle
- SpaceX-Rakete zur ISS gestartet - Rückholaktion für zwei gestrandete Astronauten
- Erneut Van-Gogh-Gemälde in London mit Suppe attackiert
- Argentiniens Präsident Milei will staatliche Fluggesellschaft privatisieren
- Volkswagen senkt Prognose für das Jahr 2024
- Mindestens 17 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Umweltschützer bekräftigen Kritik an Habecks Plänen zu CCS-Technologie
- Commerzbank äußert sich nicht zum Inhalt von Gesprächen mit Unicredit
- Untersuchung: Stiftung von Ex-Model Naomi Campbell hat Spendengelder veruntreut
- Wenige Wochen alte Pandazwillinge ab Mitte Oktober in Berliner Zoo zu sehen
- Niederlande: Erneuerbare stellen erstmals über die Hälfte der Stromproduktion
- Mieter haben künftig Anspruch auf Installation von Balkonsolargeräten
- Neues Gesetz schützt Schwangere besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern
- Münchner Landgericht reduziert Geldstrafe für früheren Torhüter Jens Lehmann
- DAK-Untersuchung: Drei Viertel der Kinder und Jugendlichen leiden bei Hitze
- Gute Nachricht für Meeressäuger: Walfang-Moratorium bleibt bestehen
- Heil zu Rentenpaket II: Gesetzliche Rente gibt wichtigste Sicherheit im Alter
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)
Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.
In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.
Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.
Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.
In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".
Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.
Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.
P.Schmidt--CPN