- Erklärung: US-Hafenarbeiter beenden Streik nach vorläufiger Einigung
- Medienbericht: Streit in Ampel-Regierung über Strafzölle auf E-Autos aus China
- Tag der Deutschen Einheit: Schwesig ruft zu gemeinsamem Anpacken statt Streit auf
- US-Verkehrsminister wirbt für schnelle Beendigung des Streiks der Hafenarbeiter
- Finanztip: Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung spart im Schnitt elf Prozent
- Scholz hält Rede bei Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin
- US-Unternehmen OpenAI sammelt 6,5 Milliarden Dollar in neuer Finanzierungsrunde
- Özdemir: EU-Gesetz gegen Abholzung muss nach Aufschub unangetastet bleiben
- Bund entfristet Sonderregelung für Drohneneinsatz zur Rettung von Rehkitzen
- Scholz stellt Unternehmen weitere Entlastungen bei Strompreisen in Aussicht
- Bahn-Aufsichtsrat und Bund stimmen für Verkauf von Schenker an dänischen Konzern
- Kritik an EU-Gesetz gegen Abholzung: Brüssel schlägt Aufschub um ein Jahr vor
- Bahn-Aufsichtsrat stimmt geplantem Verkauf von Schenker an dänischen Konzern zu
- Standort von Mahnmal für Opfer des Kommunismus steht fest - Spreebogenpark
- Suchtgefahr im Netz: EU-Kommission verwarnt Youtube, Snapchat und Tiktok
- Neuer Tourismusrekord in Spanien in diesem Sommer bei ausländischen Gästen
- Mann in Thüringen mit Würgeschlange in Tüte unterwegs
- Gewerkschaft kritisiert angekündigte Standortschließungen bei Coca-Cola scharf
- Verbraucherzentrale: Serviceportal leitet tausende Wohngeldanträge falsch weiter
- Handelsstreit mit China: BMW-Chef Zipse fordert Nein zu EU-Zöllen auf E-Autos
- Plattform X will Strafe in Brasilien zahlen - Sperre könnte aufgehoben werden
- Staatsanwaltschaften erledigen über 5,5 Millionen Verfahren
- Schwesig warnt FDP vor Blockade von Rentenpaket - kein Verständnis dafür im Osten
- Geschäftsklima im Autosektor leicht verbessert - Weiter tief negativer Bereich
- Sexuelle Übergriffe: Mehr als 100 mutmaßliche Opfer verklagen Rapper Sean "Diddy" Combs
- Verkauf von DB Schenker: Auch GDL will nach bisherigem Stand nicht zustimmen
- Kanzler Scholz eröffnet Rechenzentrum für Quantencomputer in Baden-Württemberg
- Auf Autodach vergessenes Portemonnaie sorgt für Geldregen in Nordrhein-Westfalen
- Tasche voller Geld in Mannheimer Bäckerei gefunden - Polizei sucht Besitzer
- Angespannte Lage in Nahost: Mehrere Airlines verlängern Flugstopp nach Israel
- Meldestelle Respect! wird erste offizielle Anlaufstelle bei Hetze im Internet
- Stellantis verlängert Produktionsstopp von E-Auto-Modell Fiat 500e
- Wirecard-Musterklage wird aus Platzgründen in früherem Flughafengebäude verhandelt
- Fußballtrainer Jürgen Klopp und Kabarettist Gerhard Polt mit Verdienstorden geehrt
- Erneuerbare decken von Januar bis September 56 Prozent des Strombedarfs
- ADAC: Raststätten in Deutschland schlecht auf Campingfahrzeuge vorbereitet
- Arbeitskampf mit potenziell massiven Folgen: Hafenarbeiter an US-Ostküste streiken
- Bundeskartellamt kritisiert fehlenden Wettbewerb bei Ladesäulen für E-Autos
- Studie: Datenschutz-Aufwand nimmt bei vielen Unternehmen in Deutschland zu
- Inflation im Euroraum im September erstmals seit 2021 wieder unter zwei Prozent
- Auto-Experte: Hersteller setzen auf Preissteigerungen bei Verbrennern
- Statistisches Bundesamt: Abwanderung junger Menschen aus Ostdeutschland geht weiter
- Adnoc aus Abu Dhabi einigt sich mit Chemiekonzern Covestro auf Übernahmeangebot
- Höhere Sozialausgaben lassen Defizit der Kommunen deutlich steigen
- Zahl ausländischer Gäste rund um Spielorte während Fußball-EM deutlich gestiegen
- Hafenarbeiter an der US-Ostküste treten in den Streik
- Russland plant für 2025 Erhöhung seiner Militärausgaben um 30 Prozent
- Handelsstreit mit China: Draghi fordert EU zu "vorsichtigem" Vorgehen auf
- Lauterbach startet Informationskampagne zu elektronischer Patientenakte
- Inflation schwächt sich erneut deutlich ab - Energie deutlich günstiger
Im Streit um Überstundenvergütung bleiben Arbeitnehmer beweispflichtig
Wenn Arbeitnehmer eine zusätzliche Überstundenvergütung einklagen wollen, bleiben sie generell in der Beweispflicht. Daran ändert auch die EU-rechtliche Pflicht der Arbeitgeber nichts, ein Arbeitszeit-Erfassungssystem einzurichten, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az: 5 AZR 359/21)
Der Kläger war Auslieferungsfahrer eines Einzelhandelsunternehmens in Niedersachsen. In dem Betrieb gab es ein Erfassungssystem für die Arbeitszeit, bei dem sich die Beschäftigten vor Ort auch für Pausen ausstempeln konnten. Dem Kläger war dies unterwegs nicht möglich. Erfasst wurden daher nur morgens der Beginn und nachmittags das Ende der jeweiligen Tour.
Nach gut sieben Monaten wies das Zeiterfassungssystem für den Kläger 348 Überstunden aus. Hierfür verlangte er eine Überstundenvergütung in Höhe von 5223 Euro. Pausen habe er während seiner Touren nicht nehmen können. Der Arbeitgeber bestritt dies und lehnte die Bezahlung der angeblichen Überstunden ab.
Vor den Arbeitsgerichten stützte sich der Fahrer auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019. Darin verpflichteten die Luxemburger Richter die Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten komplett zu erfassen. Nur so lasse sich überprüfen, ob die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden.
Hierzu betonte nun das BAG, dass es in dem EuGH-Urteil und dem zugrunde liegenden EU-Recht um den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer geht. Auf die Darlegungs- und Beweislast bei einem Streit um Überstundenvergütung habe dies daher keinen Einfluss.
Nach deutschem Recht muss ein Arbeitgeber nur solche Überstunden bezahlen, die er selbst veranlasst hat. Trotz des EuGH-Urteils zur Zeiterfassung müsse daher der Arbeitnehmer belegen, "dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat".
Dies sei hier dem Auslieferungsfahrer nicht gelungen, urteilte das BAG. Ob seine Behauptung stimmt, dass er keine Pausen gemacht hat, könne daher offenbleiben.
Y.Jeong--CPN