- Nach Rassismusvorwürfen: Niederländische Regierung wendet Bruch der Koalition ab
- Philippinen: Hunderttausende fliehen vor gefährlichem Super-Taifun
- Biden warnt zum Auftakt des Apec-Gipfels in Peru vor "bedeutendem politischen Wandel"
- Fernsehpreis Goldene Henne für Inka Bause und Karoline Herfurth - Ehrenpreis für Peter Maffay
- "Brauche das alte Auto doch": FDP-Chef Lindner behält seinen Porsche
- Comedian Conan O'Brien wird Oscar-Gala 2025 moderieren
- US-Regierung stellt Milliarden-Finanzhilfen für Chiphersteller TSMC bereit
- Gitarrensammlung von Rock-Legende Jeff Beck wird im Januar versteigert
- Einzelhandel in China legt im Oktober zu
- EU-Kommission senkt Prognose für Deutschland - Aussichten für Eurozone besser
- Behindertenbeauftragte fordern Abbau "benachteiligender Sonderstrukturen"
- Kultusministerkonferenz: Schülerzahl steigt bis 2035 voraussichtlich um 758.000
- Endgültige Genehmigung erteilt: Bergwerk Gorleben darf zugeschüttet werden
- EU-Kommission erwartet Rückgang des BIP in Deutschland um 0,1 Prozent 2024
- Sprengkörper in Kassel und Hannover unschädlich gemacht - Evakuierungen
- Tarifeinigung: Gebäudereiniger bekommen ab Januar mehr Geld
- Klage gegen Kanye West: "Antisemitische Tiraden" bei US-Rapper "an der Tagesordnung"
- Schweizer Bundesgericht bestätigt Yoko Ono als Eigentümerin von John Lennons Luxusuhr
- Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an
- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung im Bundestag
- US-Modekonzern Tapestry verzichtet auf Übernahme von Versace-Eigentümer Capri
- König Charles III. besucht an 76. Geburtstag Verteilstelle für Lebensmittel
- OECD-Bericht: Dauerhafte Einwanderung erreicht neuen Höchstwert
- Russische Behörden schließen preisgekröntes Gulag-Museum in Moskau
- Studie: Klimaauswirkungen von Trumps zweiter Amtszeit potenziell beherrschbar
- Fußballspiel Frankreich-Israel in Paris: Jüdischer Dachverband besorgt
- Auf Eis gelegte Intel-Chipfabrik in Magdeburg: Land und Unternehmen bleiben im Dialog
- Italien: Ryanair muss Passagieren Gebühr für Checkin am Flughafen zurückzahlen
- Siemens erzielt Rekordgewinn und warnt vor Spannungen durch Handelskonflikt
- Investor gewinnt 85 Millionen mit Wetten auf Trumps Wahlsieg
- Ifo: Bürokratie kostet Deutschland jährlich 146 Milliarden Euro Wirtschaftsleistung
- Anteil von Überschuldeten mit Schulden bei Onlinehändlern steigt
- Schuldenbremse: Esken bietet Merz Reform noch in dieser Legislaturperiode an
- Vermutlich letztes Treffen von Biden und Xi bei Apec-Wirtschaftsgipfel in Peru
- RWE und Siemens Energy fürchten nach Trump-Sieg negative Folgen für Offshore-Anlagen
- Kryptowährung Bitcoin verzeichnet Rekordkurs von mehr als 90.000 Dollar
- Wirtschaftsweise raten Bundesregierung zur Erhöhung der Zukunftsausgaben
- Gesetz gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen von Schwangeren in Kraft getreten
- Wirtschaftsweise erwarten Rückgang der Wirtschaftsleistung 2024
- 18-Jähriger soll Mutter erstochen haben: Prozess um Mord in Husum begonnen
- BGH: Airline muss bei Annullierung auch Ersatzflüge anderer Unternehmen anbieten
- WHO: Jugendliche spüren weniger Unterstützung der Familie und mehr schulischen Druck
- Studie: Weltweite CO2-Emissionen werden 2024 neuen Rekordwert erreichen
- Deutsche Post hebt Porto für Briefe und Postkarten im kommenden Jahr deutlich an
- Tarifverhandlungen für Klinikärzte: Marburger Bund erhöht Druck auf Arbeitgeber
- Bündnis warnt mit offenem Brief vor CO2-Endlagern in der Nordsee
Zufallsgewinne und Merit Order: Karlsruhe verhandelt über Strompreisbremse
Obwohl sie schon Ende 2023 ausgelaufen ist, hat die Strompreisbremse am Dienstag noch einmal das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe verhandelte über die Verfassungsbeschwerden von 22 Ökostromerzeugern. Sie wenden sich gegen die Abschöpfung eines Teils ihrer Erlöse, der zur Finanzierung der Entlastungen genutzt wurde. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)
Die Strompreisbremse war eine Folge des Ukraine-Kriegs. Vor allem wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland stiegen die Energiepreise in kurzer Zeit stark. Besonders Gas, das auch zur Stromerzeugung verwendet wird, wurde teurer. Ein Vertreter des Bundeskartellamts verglich den Vorgang vor Gericht mit einem Erdbeben. Der Strompreis habe sich in der Spitze im August 2022 im Vergleich zum Durchschnittswert des Vorjahres verzehnfacht.
Auch Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus anderen Energiequellen konnten ihre Gewinne damals enorm steigern. Denn an der Strombörse gilt das Merit-Order-Prinzip, auf Deutsch Einsatzreihenfolge: Der Preis wird durch das am teuersten produzierende Kraftwerk bestimmt, das für die Stromerzeugung gebraucht wird. Am teuersten sind normalerweise Gaskraftwerke, Strom aus erneuerbaren Energien kann billiger hergestellt werden.
Mit dem Merit-Order-Prinzip sollen Anreize für Investitionen in günstige Energien gesetzt werden, wie Oliver Koch von der Generaldirektion Energie der EU-Kommission erläuterte. Als die Preise so stark stiegen, reagierte die Bundesregierung Ende 2022 mit der Strompreisbremse, die auch eine EU-Notfallverordnung umsetzte.
Die Strompreisbremse deckelte für Privathaushalte und kleine Firmen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs den Kilowattstundenpreis auf 40 Cent. Für Industriekunden gab es eine Deckelung von 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des Verbrauchs. Für die Kosten oberhalb der Preisbremse sprang der Staat ein.
Zur Mitfinanzierung wurde ein Großteil der sogenannten Zufallsgewinne am Strommarkt zwischen Dezember 2022 und Ende Juni 2023 abgeschöpft. Die Bundesregierung argumentierte in Karlsruhe unter anderem damit, dass diese Gewinne nicht das Ergebnis unternehmerischer Leistung seien.
Es habe sich vielmehr um Marktverzerrung gehandelt, sagte Ministerialdirektor Philipp Steinberg aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Die zusätzlichen Erlöse seien nicht vorhersehbar gewesen, Ökostromerzeuger hätten keine höheren Kosten gehabt.
Diese Erzeuger selbst - Betreiber von Anlagen für Windkraft, Sonnenenergie oder Biomasse - halten den Abschöpfungsmechanismus dagegen für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Es sei nicht ihre Aufgabe, die Stromkunden zu entlasten. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe müsse aus Steuermitteln finanziert werden.
Außerdem seien sie nicht Schuld an den gestiegenen Strompreisen gewesen, sondern hätten einen weiteren Anstieg sogar verhindert. Die Betreiber fossiler Kraftwerke hätten ebenso herangezogen werden müssen, argumentierten die Beschwerdeführer, das sei aber nicht passiert.
Es geht um einige Hundert Millionen Euro - 750 Millionen Euro wurden nach derzeitigem Stand abgeschöpft, wie ein Vertreter der Bundesnetzagentur vor Gericht sagte. Viele Stromerzeuger hätten aber bislang nicht gezahlt oder sich nicht gemeldet.
Dem Gericht stellt sich nun die Frage, ob es sich um eine Sonderabgabe handelte, für die strenge Regeln gelten, oder doch um eine zulässige Preis- und Erlösregulierung. Inzwischen sind die Preise wieder gefallen und die Strompreisbremse ist ausgelaufen.
Nicht nur Kraftwerksbetreiber dürften aber mit Spannung auf das Urteil aus Karlsruhe warten - sondern viele, die sich noch an die Diskussionen über kaltes Duschen und Waschlappen sowie die regelmäßigen Meldungen zum Füllstand der Gasspeicher erinnern. Am Dienstag fiel das Urteil noch nicht. Meist entscheiden die Verfassungsrichterinnen und -richter einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
Ng.A.Adebayo--CPN