- Auf der Suche nach 40 Milliarden Dollar: OpenAI startet weitere Investorenrunde
- USA gegen Mexiko und Kanada: Handelskrieg ante portas?
- Zahl der Fluggäste 2024 gestiegen - aber weiter unter Vor-Corona-Niveau
- Italien: Datenschutzbehörde schränkt Nutzung von Deepseek ein und eröffnet Ermittlungen
- Polnische Regierung kündigt Bau von Ostsee-Windpark für 7,15 Milliarden Euro an
- "Das Schlimmste verhindern": Hunderte Kulturschaffende warnen öffentlich vor AfD
- Goldpreis steigt auf Rekordwert von 2798 Dollar
- Iata: Neuer Rekord der Fluggastzahlen im Jahr 2024
- Hohe Kakaopreise: Gewicht mehrerer Milka-Tafeln wird auf 90 Gramm reduziert
- EZB-Präsidentin Lagarde erteilt Währungsreserven in Bitcoin eine Absage
- DHL: Auswirkungen des Streiks in den Paketzentren eher gering
- US-Wirtschaft im vergangenen Jahr um 2,8 Prozent gewachsen
- Millionen Nutzer: Deutsche Ermittler schalten weltgrößte Foren für Cybercrime ab
- Boykott wegen Inflation in Kroatien: Neue Protestaktion richtet sich gegen Lidl und dm
- Richard Gere soll wichtigsten Spanischen Filmpreis Goya erhalten
- Urteil: Grundsätzlich keine Steuervergünstigung für Beitrag zum Fitnessstudio
- Umgerechnet 250 Vollzeitstellen: Rundfunksender RBB will 22 Millionen Euro sparen
- Dialog in Brüssel: Autobauer fordern Zusagen bei Bußgeldern und Verbrenner-Aus
- Deutsche Wirtschaft schrumpft im vierten Quartal - Stagnation im Euroraum
- Schottisches Gericht widerruft zwei Lizenzen für Ölbohrungen in der Nordsee
- Toyota bleibt der größte Autobauer der Welt vor Volkswagen
- IWF-Auflage: El Salvador schafft Bitcoin-Pflicht wieder ab
- Krise in der Autoindustrie: Von der Leyen berät mit Herstellern und Zulieferern
- Umfrage zur Bundestagswahl: Sieben von zehn Wahlberechtigten wollen Stimme abgeben
- Kampf gegen Airbnb: Paris verbietet Schlüsselboxen im öffentlichen Raum
- Habeck fordert Lockerung der Schuldenbremse und Unternehmensförderung wie in USA
- Deutschlands Wirtschaft im vierten Quartal um 0,2 Prozent geschrumpft
- DGB-Chefin kritisiert fehlende Debatte über Rente im Bundestagswahlkampf
- Verdi ruft zu Streiks in Paketzentren der Deutschen Post auf
- Quartalsergebnisse von Tesla unter den Erwartungen
- Flugzeug mit mehr als 60 Passagieren stürzt nach Zusammenstoß mit Militärhubschrauber in Washington ab
- Senkung erwartet: EZB entscheidet über die Leitzinsen im Euroraum
- Von der Leyen eröffnet EU-Dialog mit Autobauern und Zulieferern
- Eltern wünschen sich mehr Investitionen in Bildung
- NEUE SOFTWARE FÜR PANASONIC KAIROS OPTIMIERT BROADCAST-FUNKTIONEN ERHEBLICH
- "Keine Aufhebung": Weißes Haus hält an Plänen zu Ausgabensperre fest
- US-Notenbank widersetzt sich Trumps Druck: Leitzins bleibt unverändert
- Britische Prinzessin Beatrice bringt zweite Tochter zur Welt
- Beleidigungen und Erpressungsvorwürfe: Ryanair zankt sich mit Spaniens Regierung
- OpenAI wirft chinesischen Firmen Nachahmung von US-KI-Technologie vor
- CO2-Grenzwerte: Brüssel prüft "Flexibilität" bei Strafzahlungen für Autobauer
- Dritte Startbahn: Britische Regierung befürwortet Ausbau von Flughafen Heathrow
- Attacke in Gedenkstätte in Hannover: Kränze nach Holocaustgedenken zerstört
- 5000 Beschäftigte der Post streiken in ländlichen Gebieten
- Asiatischer Elefant Victor im Berliner Zoo überraschend gestorben
- Flexitarische Kost und Darmgesundheit: Experten stellen Ernährungstrends vor
- Habeck: Deutschlang gegenüber Trump auf EU-Partner angewiesen
- Von der Leyen sagt Regelabbau für Unternehmen zu
- Steinmeier bei NS-Gedenken: Shoah ist Teil unserer Geschichte und Identität
- Chip-Ausrüster ASML in den Niederlanden bleibt bei positivem Ausblick für 2025
Urteil: Unternehmen mit Medikament in Prüfphase kann Vertrieb nicht verbieten
Ein Pharmaunternehmen, das ein Arzneimittel gegen Krebserkrankungen entwickelt und noch in der Prüfphase steckt, kann nicht den Vertrieb von Medikamenten eines anderen Unternehmens ohne behördliche Zulassung unterbinden. Es besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Ein potenzielles Wettbewerbsverhältnis reicht demnach nicht aus. (Az.: 6 U 188/24)
In dem Eilverfahren stritten zwei Parteien über die Zulässigkeit der Herstellung und des Vertriebs von Medikamenten zur Behandlung bei Tumorerkrankungen bei Kindern. Die Beklagte vertreibt ein entsprechendes Medikament ohne behördliche Zulassung. Auf der Klageseite befand sich ein Unternehmen, das sich mit seinem Medikament zur Behandlung dieser Erkrankungen gerade in der Prüfphase befindet.
Das Landgericht Frankfurt urteilte in erster Instanz, dass die Beklagte diese Arzneimittel in Deutschland ohne eine behördliche Zulassung nicht in den Verkehr bringen dürfe. Dieses Urteil hob das Oberlandesgericht nun auf. Das klagende Unternehmen hat demnach keinen Anspruch auf Unterlassung, weil beide Firmen nicht in einem konkreten Wettbewerb zueinander stehen.
Das klagende Unternehmen befinde sich mit seinem Medikament noch in der Prüfphase, Zulassungen gebe es nicht. Der beabsichtigte Markteintritt hänge noch von vielen Faktoren ab, welche die Klägerin nur teilweise beeinflussen könne. Ihr gehe es um die Sicherung des Prüfverfahrens mit Blick auf eine begrenzte Anzahl von möglichen Probanden.
Es sei zwar elementar, auf eine ausreichend große Zielgruppe zurückgreifen zu können, die noch nicht mit den Medikamenten des beklagten Unternehmens behandelt worden sei. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründe das aber nicht.
Y.Uduike--CPN