- Plattform X: Strafe in Brasilien für Aufhebung von Sperre überwiesen - auf falsches Konto
- Saftige Preiserhöhung: Flexpreise der Deutschen Bahn steigen um 5,9 Prozent
- Arbeitslosenquote in den USA im September leicht zurückgegangen
- Autoindustrie: Tschechien fordert Lockerung von EU-Emissionsvorschriften
- Weg frei für EU-Zölle auf E-Autos aus China - Deutsche Bedenken überstimmt
- Bahn erhöht Preise im Fernverkehr um im Schnitt 5,9 Prozent
- Europäischer Gerichtshof begrenzt Nutzung persönlicher Daten durch soziale Netzwerke
- Klagen von Breuninger und Falke gegen deutsche Corona-Hilfen scheitern vor EuGH
- Neuzulassungen gehen auch im September zurück - Anstieg bei E-Autos
- EuGH: Melonen und Tomaten aus Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein
- Trotz Nein aus Berlin: EU-Länder machen Weg frei für Zölle auf E-Autos aus China
- "Langfristig denken": EVP-Chef Weber wirbt für EU-Zölle auf E-Autos aus China
- US-Hafenarbeiter beenden Streik nach vorläufiger Einigung mit Arbeitgebern
- Abstimmung über EU-Zölle auf E-Autos aus China angesetzt
- EuGH urteilt über deutsche Corona-Hilfen für Unternehmen
- Erklärung: US-Hafenarbeiter beenden Streik nach vorläufiger Einigung
- Medienbericht: Streit in Ampel-Regierung über Strafzölle auf E-Autos aus China
- Tag der Deutschen Einheit: Schwesig ruft zu gemeinsamem Anpacken statt Streit auf
- US-Verkehrsminister wirbt für schnelle Beendigung des Streiks der Hafenarbeiter
- Finanztip: Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung spart im Schnitt elf Prozent
- Scholz hält Rede bei Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin
- US-Unternehmen OpenAI sammelt 6,5 Milliarden Dollar in neuer Finanzierungsrunde
- Özdemir: EU-Gesetz gegen Abholzung muss nach Aufschub unangetastet bleiben
- Bund entfristet Sonderregelung für Drohneneinsatz zur Rettung von Rehkitzen
- Scholz stellt Unternehmen weitere Entlastungen bei Strompreisen in Aussicht
- Bahn-Aufsichtsrat und Bund stimmen für Verkauf von Schenker an dänischen Konzern
- Kritik an EU-Gesetz gegen Abholzung: Brüssel schlägt Aufschub um ein Jahr vor
- Bahn-Aufsichtsrat stimmt geplantem Verkauf von Schenker an dänischen Konzern zu
- Standort von Mahnmal für Opfer des Kommunismus steht fest - Spreebogenpark
- Suchtgefahr im Netz: EU-Kommission verwarnt Youtube, Snapchat und Tiktok
- Neuer Tourismusrekord in Spanien in diesem Sommer bei ausländischen Gästen
- Mann in Thüringen mit Würgeschlange in Tüte unterwegs
- Gewerkschaft kritisiert angekündigte Standortschließungen bei Coca-Cola scharf
- Verbraucherzentrale: Serviceportal leitet tausende Wohngeldanträge falsch weiter
- Handelsstreit mit China: BMW-Chef Zipse fordert Nein zu EU-Zöllen auf E-Autos
- Plattform X will Strafe in Brasilien zahlen - Sperre könnte aufgehoben werden
- Staatsanwaltschaften erledigen über 5,5 Millionen Verfahren
- Schwesig warnt FDP vor Blockade von Rentenpaket - kein Verständnis dafür im Osten
- Geschäftsklima im Autosektor leicht verbessert - Weiter tief negativer Bereich
- Sexuelle Übergriffe: Mehr als 100 mutmaßliche Opfer verklagen Rapper Sean "Diddy" Combs
- Verkauf von DB Schenker: Auch GDL will nach bisherigem Stand nicht zustimmen
- Kanzler Scholz eröffnet Rechenzentrum für Quantencomputer in Baden-Württemberg
- Auf Autodach vergessenes Portemonnaie sorgt für Geldregen in Nordrhein-Westfalen
- Tasche voller Geld in Mannheimer Bäckerei gefunden - Polizei sucht Besitzer
- Angespannte Lage in Nahost: Mehrere Airlines verlängern Flugstopp nach Israel
- Meldestelle Respect! wird erste offizielle Anlaufstelle bei Hetze im Internet
- Stellantis verlängert Produktionsstopp von E-Auto-Modell Fiat 500e
- Wirecard-Musterklage wird aus Platzgründen in früherem Flughafengebäude verhandelt
- Fußballtrainer Jürgen Klopp und Kabarettist Gerhard Polt mit Verdienstorden geehrt
- Erneuerbare decken von Januar bis September 56 Prozent des Strombedarfs
Gesetzgeber muss Pflegebeitrag von Kinderzahl abhängig machen
Bei der Beitragshöhe für die gesetzliche Pflegeversicherung muss der Gesetzgeber nach der Zahl der Kinder von beitragspflichtigen Eltern unterscheiden. Momentan würden Eltern mit mehreren Kindern auf verfassungswidrige Weise benachteiligt, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Es trug dem Gesetzgeber auf, die Beiträge zur Pflegeversicherung bis Ende Juli 2023 neu zu regeln. (Az. 1 BvL 3/18 u.a.)
Nach Karlsruhe gezogen waren mehrere Mütter und Väter. Zudem legte das Sozialgericht Freiburg dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor. Bereits im Jahr 2001 hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter im sogenannten Pflegeurteil entschieden, dass Eltern gegenüber Kinderlosen bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Kinderlose zahlen darum seit 2005 einen Zuschlag, der zum Jahr 2022 noch einmal erhöht wurde.
Nun machte das Gericht deutlich, dass auch zwischen Familien mit einem Kind und solchen mit mehreren Kindern unterschieden werden müsse. Eltern mit mehr Kindern würden "beitragsrechtlich lediglich in dem gleichen Maße besser gestellt" wie Eltern mit weniger Kindern, "obwohl der wirtschaftliche Erziehungsmehraufwand mit wachsender Kinderzahl steigt", erklärte es. "Diese Benachteiligung tritt bereits ab einschließlich dem zweiten Kind ein."
Das bedeutet aber nicht, dass Menschen ohne Kinder und mit nur einem Kind in Zukunft zwangsläufig höhere Beiträge zahlen müssen, um kinderreiche Familien zu entlasten. "Der Gesetzgeber kann sich auch zu einer Steuerfinanzierung entschließen", erklärte das Gericht. Laut Grundgesetz sei es weder ge- noch verboten, die gesetzliche Sozialversicherung teilweise aus Steuermitteln zu finanzieren.
Der Erste Senat entschied am Mittwoch außerdem über Verfassungsbeschwerden, die eine Entlastung von Eltern bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung forderten. Diese Forderungen wurden jedoch zurückgewiesen.
Durch die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente habe der Gesetzgeber bereits einen ausreichenden Ausgleich für die wirtschaftliche Mehrbelastung von Eltern geschaffen, begründete das Gericht seine Auffassung. Auch bei der Krankenversicherung seien Eltern nicht benachteiligt, weil Kinder bei den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos versichert sind.
Der Geschäftsführer des Deutschen Familienverbands, Sebastian Heimann, reagierte erfreut auf die Entscheidung. "Teilerfolg für die Familienverbände", erklärte er. Der Familienverband und der Familienbund der Katholiken hatten die Verfassungsbeschwerden unterstützt.
A.Mykhailo--CPN