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22 US-Bundesstaaten ziehen gegen Trump-Dekret zum Staatsbürgerschaftsrecht vor Gericht
Insgesamt 22 US-Bundesstaaten gehen vor Gericht mit zwei Klagen gegen die von Präsident Donald Trump angestrebte Abschaffung des Erhalts der US-Staatsbürgerschaft durch Geburt vor. 18 Bundesstaaten, darunter die von Demokraten regierten Kalifornien und New York, reichten am Dienstag bei einem Bundesgericht in Massachusetts Klage ein gegen ein entsprechendes Dekret, das Trump kurz nach seiner Vereidigung am Montag unterzeichnet hatte. Später folgten vier weitere Staaten mit einer separaten, im Bundesstaat Washington eingelegten Klage.
Das Dekret sei "offenkundig verfassungswidrig und offen gesagt unamerikanisch", sagte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta. Das zuständige Gericht müsse das Inkrafttreten dieser Anordnung "sofort blockieren und sicherstellen, dass die Rechte der in den USA geborenen Kinder, die davon betroffen sind, während des Rechtsstreits in Kraft bleiben".
Trump habe mit dem Dekret "seine Befugnisse weit überschritten, und wir werden ihn zur Rechenschaft ziehen", sagte Bonta. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU und andere NGOs reichten in New Hampshire ebenfalls eine Klage gegen das Dekret des Rechtspopulisten ein.
Das Recht auf den automatischen Erhalt der US-Staatsbürgerschaft bei Geburt auf dem Boden der USA ist in der Verfassung verankert. Trump räumte am Montag auf Nachfrage ein, dass es zu rechtlichen Anfechtungen seines Plans kommen könne. Sollte das Dekret Bestand haben, wird es 30 Tage nach Unterzeichnung in Kraft treten.
Trump behauptet fälschlicherweise, dass die USA das weltweit einzige Land seien, in dem das sogenannte Geburtsortsprinzip gelte. Tatsächlich gilt es in dutzenden weiteren Staaten, unter anderem auch in den US-Nachbarländern Kanada und Mexiko.
Seit dem Jahr 2000 greift auch für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortsprinzip. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
St.Ch.Baker--CPN