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Union bekräftigt Kritik an geplanter Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung
Union bekräftigt Kritik an geplanter Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Union bekräftigt Kritik an geplanter Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung

Vor den Abschlussberatungen im Bundestag über den Strafrechtsparagraphen 219a hat die Union ihre Kritik an der geplanten Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche bekräftigt. "Das von der Ampel herbeigeredete Informationsdefizit gibt es nicht", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Freitag. "Im Gespräch mit den Frauenärzten, in den Beratungsstellen und auch im Internet ist jede Information ohne jede Einschränkung problemlos zu finden."

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"Ein ungeborenes Kind besitzt Lebensrecht und Menschenwürde von Anfang an", sagte die CDU-Politikerin weiter. "Das Bewusstsein hierfür geht zunehmend verloren, wenn Praxen und Kliniken damit werben, dass bei ihnen ein Schwangerschaftsabbruch besonders gut durchgeführt werden kann, wie wir es aus anderen Ländern ohne Werbeverbot kennen."

Sie befürchte zudem, dass nach der Abschaffung von Paragraph 219a auch weitere Abtreibungsgesetze wegfallen könnten. "Es ist das erklärte Ziel der Frauenministerin und vieler Abgeordneter der Ampel, das gesamte Schutzkonzept zu kippen", sagte Winkelmeier-Becker.

Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Silvia Breher kritisierte die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a durch die Ampel-Koalition ebenfalls. "Uns ist eine unabhängige Beratung der Frauen genauso wichtig wie die Beibehaltung des Werbeverbotes, weil es eine Kommerzialisierung und Banalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen verhindert", sagte Breher der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit einer Vorlage zur Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen. Die Ampel-Fraktionen wollen in der Sitzung die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a verabschieden, der "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet.

O.Hansen--CPN