- Umweltschützer warnen vor russischem Einfluss auf Brennelementefabrik Lingen
- Zahl von Gewalt betroffener Frauen steigt - Paus: Hilfegesetz schnell beschließen
- ADAC: Skifahren in diesem Winter in vielen Gebieten teurer
- Industriekonzern Thyssenkrupp meldet weiteren Jahresverlust in Milliardenhöhe
- Frankreichs Regierung will Parlament über EU-Mercosur-Abkommen abstimmen lassen
- Umsätze von Hotels und Gastrobetrieben erneut gesunken
- Studie: Energetische Sanierung steigert Kaufpreis und Mieten deutlich
- Bericht: US-Regierung fordert Abspaltung von Chrome-Browser von Google
- Rund die Hälfte aller Beschäftigen in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld
- Dringende Appelle zu Klimaschutz und Finanzen bei Ministersegment der Klimakonferenz
- Boeing startet Entlassungswelle - 2200 Menschen verlieren Arbeitsplatz
- Paus und Faeser stellen Statistik zu Hass und Gewalt gegen Frauen vor
- Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Scholz drückt aufs Tempo
- G20-Gipfel startet mit Auftakt für globale Allianz gegen den Hunger
- Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen
- Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen
- Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger
- Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer
- Deutsche Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Proteste in Frankreich
- Deutsche Bahn vergibt erste Bauaufträge für Sanierung der Strecke Hamburg-Berlin
- Drängen zu mehr Schwung in Schlusswoche von UN-Klimakonferenz
- Widerstand gegen Mercosur-Abkommen: Neue Bauernproteste auf Frankreichs Straßen
- Regierungssprecher: Scholz wird Entscheidung zu Taurus "nicht mehr ändern"
- Pistorius sieht nach US-Entscheidung keine veränderte Lage bei Taurus-Nein
- Polizei ermittelt nach Einbruch auf Gelände von Schloss Windsor
- Verband: Deutsche Reedereien erhalten Droh-Emails von Huthi-Miliz
- Zahl der Baugenehmigungen im September wieder deutlich stärker gesunken
- Umfrage: Kinder und Jugendliche kennen eigene Rechte kaum
- Unicef: Mehr als 650 Kinder im Ukraine-Krieg getötet - Warnung vor psychischen Schäden
- Exporte aus Deutschland im dritten Quartal leicht gestiegen
- DB führt ab Januar neuen Sparpreis für Geschäftsreisende ein
- Tausende protestieren in Slowakei gegen Regierung von Ministerpräsident Fico
- Massiver russischer Angriff auf die Ukraine - Kritik an Scholz' Telefonat mit Putin
- Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- 迪拜棕榈岛索菲特美憬阁酒店: 五星級健康綠洲
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Пятизвездочный велнес-оазис
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Eine Fünf-Sterne-Wellness-Oase!
- Dänin zur neuen Miss Universe gekürt
- Scholz reist zu G20-Gipfel nach Brasilien
- 22 Meter langes Dinosaurier-Skelett für sechs Millionen Euro versteigert
- Trump nominiert Fracking-Unternehmer Chris Wright als Energieminister
- "Beste Gitarre der Welt": Instrument von Noel Gallagher für 271.000 Euro verkauft
- Deutschlandticket: Wissing will dauerhafte Lösung und sieht Länder in der Pflicht
- Nach Rassismusvorwürfen: Niederländische Regierung wendet Bruch der Koalition ab
- Philippinen: Hunderttausende fliehen vor gefährlichem Super-Taifun
- Biden warnt zum Auftakt des Apec-Gipfels in Peru vor "bedeutendem politischen Wandel"
- Fernsehpreis Goldene Henne für Inka Bause und Karoline Herfurth - Ehrenpreis für Peter Maffay
- "Brauche das alte Auto doch": FDP-Chef Lindner behält seinen Porsche
- Comedian Conan O'Brien wird Oscar-Gala 2025 moderieren
- US-Regierung stellt Milliarden-Finanzhilfen für Chiphersteller TSMC bereit
Bundesfinanzhof: Ausgaben für Pflege der Eltern sind haushaltsnahe Dienstleistung
Wenn Kinder die Pflegekosten für ein Elternteil übernehmen, können sie 20 Prozent des bezahlten Arbeitslohns als haushaltsnahe Dienstleistung von ihrer Steuerschuld abziehen. Das gilt auch dann, wenn die Pflege hier der Mutter in deren eigener Wohnung erfolgt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied (Az: VI R 2/20)
Im Streitfall hatte die Tochter mit einer Sozialstation einen Vertrag zur Versorgung ihrer 82 Jahre alten Mutter geschlossen. Der Vertrag umfasste Leistungen wie Einkaufen, Betreuung, Pflege und Hauswirtschaft.
Im Streitjahr 2016 rechnete die Sozialstation 1071 Euro ab. Die Rechnung ging an die Mutter. Die Tochter und ihr Ehemann erklärten aber, sie hätten die Rechnung bezahlt. In ihrer gemeinsamen Steuererklärung machten sie diese Ausgaben daher als haushaltsnahe Dienstleistung geltend.
Als haushaltsnahe Dienstleistung gelten Dienstleistungen, die üblich auch selbst erledigt werden, etwa Putzen oder Malerarbeiten. Berücksichtigt wird nur der Arbeitslohn. 20 Prozent davon werden direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dies lehnte hier das Finanzamt aber ab.
Hierzu betonte nun der BFH, dass Leistungen wie die unmittelbare Pflege ebenso wie die hauswirtschaftliche Versorgung zu den begünstigten Dienstleistungen gehören. Dies gelte auch bei der Versorgung Dritter, hier der Mutter – und zwar selbst dann, wenn sie in einem getrennten eigenen Haushalt lebt und dort versorgt wird.
Die gesetzliche Beschränkung auf den eigenen Haushalt gelte ausdrücklich nicht für Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt der versorgten Person. Der Gesetzgeber habe damit "die steuerliche Berücksichtigung familienunterstützender und pflegebegleitender Dienstleistungen stark vereinfachen und den Spielraum für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung erweitern" wollen, betonten die Münchener Richter.
Dass sich die Rechnung an den Menschen richtet, der die Pflege- und Betreuungsleistungen bezahlt hat, ist laut BFH nicht Voraussetzung für die Vergünstigung. Im Streitfall soll allerdings das Finanzgericht Berlin-Brandenburg noch prüfen, ob tatsächlich die Tochter die Kosten getragen hat.
M.Mendoza--CPN