- Deutschlandticket: Wissing will dauerhafte Lösung und sieht Länder in der Pflicht
- Nach Rassismusvorwürfen: Niederländische Regierung wendet Bruch der Koalition ab
- Philippinen: Hunderttausende fliehen vor gefährlichem Super-Taifun
- Biden warnt zum Auftakt des Apec-Gipfels in Peru vor "bedeutendem politischen Wandel"
- Fernsehpreis Goldene Henne für Inka Bause und Karoline Herfurth - Ehrenpreis für Peter Maffay
- "Brauche das alte Auto doch": FDP-Chef Lindner behält seinen Porsche
- Comedian Conan O'Brien wird Oscar-Gala 2025 moderieren
- US-Regierung stellt Milliarden-Finanzhilfen für Chiphersteller TSMC bereit
- Gitarrensammlung von Rock-Legende Jeff Beck wird im Januar versteigert
- Einzelhandel in China legt im Oktober zu
- EU-Kommission senkt Prognose für Deutschland - Aussichten für Eurozone besser
- Behindertenbeauftragte fordern Abbau "benachteiligender Sonderstrukturen"
- Kultusministerkonferenz: Schülerzahl steigt bis 2035 voraussichtlich um 758.000
- Endgültige Genehmigung erteilt: Bergwerk Gorleben darf zugeschüttet werden
- EU-Kommission erwartet Rückgang des BIP in Deutschland um 0,1 Prozent 2024
- Sprengkörper in Kassel und Hannover unschädlich gemacht - Evakuierungen
- Tarifeinigung: Gebäudereiniger bekommen ab Januar mehr Geld
- Klage gegen Kanye West: "Antisemitische Tiraden" bei US-Rapper "an der Tagesordnung"
- Schweizer Bundesgericht bestätigt Yoko Ono als Eigentümerin von John Lennons Luxusuhr
- Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an
- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung im Bundestag
- US-Modekonzern Tapestry verzichtet auf Übernahme von Versace-Eigentümer Capri
- König Charles III. besucht an 76. Geburtstag Verteilstelle für Lebensmittel
- OECD-Bericht: Dauerhafte Einwanderung erreicht neuen Höchstwert
- Russische Behörden schließen preisgekröntes Gulag-Museum in Moskau
- Studie: Klimaauswirkungen von Trumps zweiter Amtszeit potenziell beherrschbar
- Fußballspiel Frankreich-Israel in Paris: Jüdischer Dachverband besorgt
- Auf Eis gelegte Intel-Chipfabrik in Magdeburg: Land und Unternehmen bleiben im Dialog
- Italien: Ryanair muss Passagieren Gebühr für Checkin am Flughafen zurückzahlen
- Siemens erzielt Rekordgewinn und warnt vor Spannungen durch Handelskonflikt
- Investor gewinnt 85 Millionen mit Wetten auf Trumps Wahlsieg
- Ifo: Bürokratie kostet Deutschland jährlich 146 Milliarden Euro Wirtschaftsleistung
- Anteil von Überschuldeten mit Schulden bei Onlinehändlern steigt
- Schuldenbremse: Esken bietet Merz Reform noch in dieser Legislaturperiode an
- Vermutlich letztes Treffen von Biden und Xi bei Apec-Wirtschaftsgipfel in Peru
- RWE und Siemens Energy fürchten nach Trump-Sieg negative Folgen für Offshore-Anlagen
- Kryptowährung Bitcoin verzeichnet Rekordkurs von mehr als 90.000 Dollar
- Wirtschaftsweise raten Bundesregierung zur Erhöhung der Zukunftsausgaben
- Gesetz gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen von Schwangeren in Kraft getreten
- Wirtschaftsweise erwarten Rückgang der Wirtschaftsleistung 2024
- 18-Jähriger soll Mutter erstochen haben: Prozess um Mord in Husum begonnen
- BGH: Airline muss bei Annullierung auch Ersatzflüge anderer Unternehmen anbieten
- WHO: Jugendliche spüren weniger Unterstützung der Familie und mehr schulischen Druck
- Studie: Weltweite CO2-Emissionen werden 2024 neuen Rekordwert erreichen
- Deutsche Post hebt Porto für Briefe und Postkarten im kommenden Jahr deutlich an
- Tarifverhandlungen für Klinikärzte: Marburger Bund erhöht Druck auf Arbeitgeber
Schadenersatz für Diesel möglich bei Zahlung erst nach Bekanntwerden des Skandals
Wer ein Auto mit manipuliertem Dieselmotor vor Bekanntwerden des Skandals kaufte, danach aber erst bezahlte, kann trotzdem Anspruch auf Schadenersatz haben. Dass der Käufer den Vertrag erfüllte - und zahlte - sei nicht ungewöhnlich oder unangemessen gewesen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe. Er hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig auf, das nun erneut über den Fall verhandeln muss. (Az. VI ZR 676/20)
Geklagt hatte der Käufer eines gebrauchten VW Caddy. Im Sommer 2015 leistete er eine kleine Anzahlung, im Oktober bekam er das Auto und zahlte den Restbetrag. Ebenfalls im Oktober ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf des Modells an, das mit einer Manipulationssoftware ausgestattet war.
Laut Kläger sagte ihm der Verkäufer bei der Übergabe des Wagens, dass dieser von der Dieselproblematik nicht betroffen sei. Er recherchierte nicht weiter. Das spreche gegen ihn, urteilte das Oberlandesgericht: Wäre der Dieselskandal für den Käufer entscheidend gewesen, hätte er das beispielsweise mithilfe der Website von VW klären können.
Das Oberlandesgericht sah hier auch kein sittenwidriges Verhalten des Autobauers. Zudem seien Gebrauchtwagenkäufer so weit "vom Produktionsprozess und Inverkehrbringen des Fahrzeugs entfernt", dass ihre Betroffenheit "rein zufällig" sei.
Nach der Abweisung seiner Klage in Braunschweig legte der Kläger beim BGH Revision ein, der das Urteil überprüfte. Er entschied, dass der Anspruch auf Schadenersatz nicht mit der Begründung des Oberlandesgerichts abgelehnt werden dürfe.
Der BGH sah auch gegenüber diesem Käufer ein sittenwidriges Verhalten. Dass das Auto gebraucht gekauft worden sei, ändere daran nichts. Dass er nach Bekanntwerden des Skandals noch zahlte, habe einen "rechtfertigenden Anlass" gehabt, denn er habe sich vertraglich dazu verpflichtet.
S.F.Lacroix--CPN