- Weniger Mini-Jobs und mehr Kinderbetreuung: Ökonomen fordern Anreize für Mehrarbeit
- Philologenverband fordert Professionalisierung von Fortbildungen für Lehrer
- US-Country-Legende Kris Kristofferson im Alter von 88 Jahren gestorben
- SpaceX-Besatzung auf ISS gelandet - Rückholaktion für zwei gestrandete Astronauten
- Kritik und Gegenwind bei Papst-Besuch in Belgien
- Hausärzte warnen vor Überlastung von Praxen durch Infektionswelle
- SpaceX-Rakete zur ISS gestartet - Rückholaktion für zwei gestrandete Astronauten
- Erneut Van-Gogh-Gemälde in London mit Suppe attackiert
- Argentiniens Präsident Milei will staatliche Fluggesellschaft privatisieren
- Volkswagen senkt Prognose für das Jahr 2024
- Mindestens 17 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Umweltschützer bekräftigen Kritik an Habecks Plänen zu CCS-Technologie
- Commerzbank äußert sich nicht zum Inhalt von Gesprächen mit Unicredit
- Untersuchung: Stiftung von Ex-Model Naomi Campbell hat Spendengelder veruntreut
- Wenige Wochen alte Pandazwillinge ab Mitte Oktober in Berliner Zoo zu sehen
- Niederlande: Erneuerbare stellen erstmals über die Hälfte der Stromproduktion
- Mieter haben künftig Anspruch auf Installation von Balkonsolargeräten
- Neues Gesetz schützt Schwangere besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern
- Münchner Landgericht reduziert Geldstrafe für früheren Torhüter Jens Lehmann
- DAK-Untersuchung: Drei Viertel der Kinder und Jugendlichen leiden bei Hitze
- Gute Nachricht für Meeressäuger: Walfang-Moratorium bleibt bestehen
- Heil zu Rentenpaket II: Gesetzliche Rente gibt wichtigste Sicherheit im Alter
- Zahl der Arbeitslosen gesunken - Aber nur schleppend anlaufende Herbstbelebung
- Durch Modegeschäft tobendes Eichhörnchen sorgt für Feuerwehreinsatz in Bad Segeberg
- China senkt Mindestreserve für Banken - Börsen weiter im Hochflug
- Bundestag stimmt für Eindämmung von Betrug mit Schrottimmobilien
- Bericht: Lindner stoppt Erhöhung der Sozialabgaben für Gutverdienende
- Bundestag berät erstmals über umstrittene Rentenreform
- Hilfe für die Wirtschaft: Vage Ankündigungen Pekings sorgen für Börseneuphorie
- Norwegen treibt erstes kommerzielles CO2-Speicher-Projekt voran
- Klage auf Aufenthaltserlaubnis scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
- Neuausrichtung bei BASF: Chemiekonzern will sich auf "Kerngeschäfte" fokussieren
- Commerzbank und Unicredit führen Freitag erste direkte Gespräche
- Greenpeace: Lockerung von EU-Abgasregeln würde Verbraucher teuer zu stehen kommen
- EU-Minister segnen Votum für schnelleren Abschuss von Wölfen ab
- Wagenknecht macht "Ampel" für Wachstumsflaute verantwortlich - Kritik an FDP
- Wirtschaftsinstitute malen düsteres Bild - Aber Warnung vor Firmenrettungen
- Weniger Formulare für Firmen und Behörden: Bundestag stimmt für Bürokratieabbau
- Djir-Sarai fordert nach Konjunkturprognose Neuausrichtung der "Ampel"-Politik
- Online-Händler Shein und Temu: Bundesregierung fordert strengere EU-Kontrollen
- Wirtschaftsexperten warnen vor Rettungsmaßnahmen für VW und Autoindustrie
- "Barbie"-Regisseurin Gerwig als "Pionierin" der Filmbranche geehrt
- Wirtschaftsinstitute erwarten leicht sinkendes BIP 2024 und langsame Erholung
- Chef des neuen Schenker-Eigentümers verteidigt Ende der Marke
- Verbraucherstimmung erholt sich im September wieder etwas
- IG-Metall-Chefin wirft VW-Management Gefährdung des sozialen Friedens vor
- Verhärtete Fronten bei VW-Tarifverhandlungen - Scharfe Kritik der IG Metall
- Guterres warnt angesichts steigender Meeresspiegel vor "ansteigender Flut des Elends"
- Frankreichs Wirtschaftsminister hat Aufschub von Brüssel für Finanzplan erhalten
- BGH: Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Fernwärme muss rechtzeitig bestätigt werden
EuGH: Urlaubsanspruch verjährt bei fehlendem Hinweis durch Arbeitgeber nicht
Der Anspruch auf bezahlten Urlaub verjährt nicht nach drei Jahren, wenn der Arbeitgeber nicht darauf hingewiesen hat, dass die Urlaubstage genommen werden müssen. Außerdem verfällt der Anspruch bei einem solchen fehlendem Hinweis auch dann nicht, wenn ein Arbeitnehmer später im Jahr erwerbsunfähig wird, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um Fälle aus Deutschland. (Az. C-120/21 u.a.)
Im ersten Fall klagte eine Bilanzbuchhalterin, die jahrelang wegen des hohen Arbeitsaufkommens nicht alle Urlaubstage genommen hatte. Nach ihrer Kündigung will sie nun von ihrem früheren Arbeitgeber eine finanzielle Abgeltung für die nicht genommenen Tage. Der Anspruch auf die Urlaubstage ist nicht verfallen, da der Arbeitgeber nicht mitwirkte - die Buchhalterin also nicht aufforderte, den Urlaub zu nehmen und nicht darauf hinwies, dass die Tage sonst verfallen könnten.
Nach deutschem Recht könnte der Anspruch aber möglicherweise nach drei Jahren verjähren. Das Bundesarbeitsgericht wollte vom EuGH wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar wäre - was dieser nun verneinte. Zwar habe der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, nicht mit Anträgen auf Urlaub oder finanzielle Vergütung von lange zuvor entstandenen Ansprüchen konfrontiert zu werden. Habe er den Arbeitnehmer aber nicht zu Urlaub aufgefordert, habe er sich selbst in diese Situation gebracht. Ob das im Fall der Buchhalterin so war, müsse nun das Bundesarbeitsgericht prüfen, erklärte der EuGH.
In den anderen Fällen ging es um die ehemalige Mitarbeiterin eines Krankenhauses und einen ehemaligen Frachtfahrer. Sie wurden wegen Krankheiten und Behinderung erwerbsgemindert oder arbeitsunfähig und sind der Meinung, dass ihnen noch bezahlte Urlaubstage aus dem letzten Jahr ihrer Tätigkeit zustehen - ihre Arbeitgeber halten die Ansprüche dagegen nach 15 Monaten für verfallen.
Auch hier legte das Bundesarbeitsgericht die Frage dem EuGH vor. Dieser erklärte nun, dass die Urlaubsansprüche nicht erlöschen, wenn sie vor der Erwerbsunfähigkeit entstanden und der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht rechtzeitig dazu aufforderte oder es ermöglichte, Urlaub zu nehmen.
Zwar könne ein EU-Staat beschließen, dass der Urlaubsanspruch für mehrere Jahre lang erwerbsunfähige Arbeitnehmer nach einem Übertragungszeitraum von 15 Monaten verfällt. In diesen beiden Fällen ginge es aber um die Jahre, in denen die Kläger erst arbeitsunfähig wurden. Es bestünde also nicht die Gefahr, dass Urlaubsansprüche unbeschränkt angesammelt würden, erklärte der EuGH.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt kündigte bereits an, über die Fälle der Buchhalterin und der Klinikmitarbeiterin im Dezember entscheiden zu wollen. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
S.F.Lacroix--CPN