- Russland plant für 2025 Erhöhung seiner Militärausgaben um 30 Prozent
- Handelsstreit mit China: Draghi fordert EU zu "vorsichtigem" Vorgehen auf
- Lauterbach startet Informationskampagne zu elektronischer Patientenakte
- Inflation schwächt sich erneut deutlich ab - Energie deutlich günstiger
- Inflation sinkt im September voraussichtlich auf 1,6 Prozent
- Baerbock warnt vor russischer Desinformation und Wahlbeeinflussung
- Bundeskartellamt stellt auch Microsoft unter verschärfte Beobachtung
- Wetterdienst: September in Deutschland ungewöhnlich nass und teils sehr warm
- Chinas Industrie schwächelt - doch Börsen euphorisch wegen Hilfe für Bausektor
- Opferbeauftragte fordert Entschädigung für DDR-Vertragsarbeiter aus Mosambik
- Ende einer Ära: Letztes Kohlekraftwerk in Großbritannien macht dicht
- Umfrage: Viele Eltern setzen Kindern zeitliche Grenzen bei digitalen Medien
- Landesbehörde gibt Entwarnung nach Umweltsorgen um LNG-Schiff in Wilhelmshaven
- EU-Zölle auf E-Autos aus China: Abstimmung am Freitag angesetzt
- Verivox: Kfz-Versicherungen im Schnitt ein Fünftel teurer als vor einem Jahr
- Deutsche Bahn bietet zwei Wochen lang Bahncard 50 zum halben Preis an
- SpaceX-Besatzung auf ISS angekommen - Rückholaktion für gestrandete Astronauten
- Wirtschaftsweise Schnitzer: Einwände gegen Commerzbank-Übernahme nicht überzeugend
- Industrieproduktion in China auch im September rückläufig
- Weniger Mini-Jobs und mehr Kinderbetreuung: Ökonomen fordern Anreize für Mehrarbeit
- Philologenverband fordert Professionalisierung von Fortbildungen für Lehrer
- US-Country-Legende Kris Kristofferson im Alter von 88 Jahren gestorben
- SpaceX-Besatzung auf ISS gelandet - Rückholaktion für zwei gestrandete Astronauten
- Kritik und Gegenwind bei Papst-Besuch in Belgien
- Hausärzte warnen vor Überlastung von Praxen durch Infektionswelle
- SpaceX-Rakete zur ISS gestartet - Rückholaktion für zwei gestrandete Astronauten
- Erneut Van-Gogh-Gemälde in London mit Suppe attackiert
- Argentiniens Präsident Milei will staatliche Fluggesellschaft privatisieren
- Volkswagen senkt Prognose für das Jahr 2024
- Mindestens 17 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Umweltschützer bekräftigen Kritik an Habecks Plänen zu CCS-Technologie
- Commerzbank äußert sich nicht zum Inhalt von Gesprächen mit Unicredit
- Untersuchung: Stiftung von Ex-Model Naomi Campbell hat Spendengelder veruntreut
- Wenige Wochen alte Pandazwillinge ab Mitte Oktober in Berliner Zoo zu sehen
- Niederlande: Erneuerbare stellen erstmals über die Hälfte der Stromproduktion
- Mieter haben künftig Anspruch auf Installation von Balkonsolargeräten
- Neues Gesetz schützt Schwangere besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern
- Münchner Landgericht reduziert Geldstrafe für früheren Torhüter Jens Lehmann
- DAK-Untersuchung: Drei Viertel der Kinder und Jugendlichen leiden bei Hitze
- Gute Nachricht für Meeressäuger: Walfang-Moratorium bleibt bestehen
- Heil zu Rentenpaket II: Gesetzliche Rente gibt wichtigste Sicherheit im Alter
- Zahl der Arbeitslosen gesunken - Aber nur schleppend anlaufende Herbstbelebung
- Durch Modegeschäft tobendes Eichhörnchen sorgt für Feuerwehreinsatz in Bad Segeberg
- China senkt Mindestreserve für Banken - Börsen weiter im Hochflug
- Bundestag stimmt für Eindämmung von Betrug mit Schrottimmobilien
- Bericht: Lindner stoppt Erhöhung der Sozialabgaben für Gutverdienende
- Bundestag berät erstmals über umstrittene Rentenreform
- Hilfe für die Wirtschaft: Vage Ankündigungen Pekings sorgen für Börseneuphorie
- Norwegen treibt erstes kommerzielles CO2-Speicher-Projekt voran
- Klage auf Aufenthaltserlaubnis scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Anwohner müssen durch Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen
Anwohner müssen den durch einen Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen, wenn er im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte bleibt. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Montag. Es lehnte damit die Klage einer Anwohnerin gegen einen Hundeauslauf im Bezirk Lichtenberg ab. Diesen hatte das Bezirksamt eingerichtet, betrieben wird er nun von einem privaten Bürgerverein.
Die Öffnungszeiten der umzäunten Anlage sind von Montag bis Samstag zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr beziehungsweise zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr. Die Anwohnerin führte an, dass die Lärmbelästigung unzumutbar sei, der Spielplatz zudem auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werde. Das Hundegebell verursache Stress und störe ihre Konzentrationsfähigkeit, an Entspannung oder gar Schlaf sei in den nutzungsintensiven Phasen selbst bei geschlossenen Fenstern nicht zu denken. Das Verwaltungsgericht sah dies anders und wies die Klage ab.
Die Anwohnerin könne die Schließung des Hundespielplatzes nicht beanspruchen, weil die davon ausgehenden Geräusche zumutbar seien, erklärte das Gericht. Dabei komme es nicht auf die individuelle Einstellung eines gegebenenfalls besonders empfindlichen Menschen an, sondern auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen.
Bei einer Lärmmessung in der Wohnung der Frau seien die in einem Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte von 55 Dezibel (A) tagsüber – wenn auch knapp – eingehalten worden. Dabei sei der geltend gemachten Lästigkeit des Hundelärms mit einen Aufschlag von 9,3 Dezibel (A) Rechnung getragen worden. Zu berücksichtigen sei aber auch, dass der Lärm am Tag zwar wiederkehrend, aber keineswegs ununterbrochen sei.
Außerdem gehörten die Hundehaltung und die damit einhergehenden Auslaufgebiete zum typischen Stadtbild einer Großstadt. Die Errichtung eines Hundespielplatzes sei daher sinnvoll und könne wegen der möglichen Nutzungskonflikte in einer Grünanlage sogar erforderlich sein.
Angesichts der in Berlin grundsätzlich geltenden Leinenpflicht sei es "auch aus Gründen des Tierschutzes notwendig, Hunden die Möglichkeit zu geben, sich artgemäß frei zu bewegen". Durch die Umzäunung des abschließbaren Hundespielplatzes habe das Bezirksamt außerdem "effektive und ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der Öffnungszeiten" ergriffen. Gegen das Urteil vom 9. Juni ist eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Ch.Lefebvre--CPN